Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
angelusdesign_agb2022_gewerblich/ Geschäftskunden Druckversion (pdf)
angelusdesign_agb2022_Verbraucher/ Privatkunden Druckversion (pdf)
angelusdesign_gtc2022_business GTC Business Printversion (pdf)
angelusdesign_gtc2022_Cosumer Costumer Printversion (pdf)
(Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen von ANGELUS design- Suncica
Rodermund (nachfolgend ANGELUS design genannt) gelten für alle mit ANGELUS design
und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind
vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Zugang widerspricht.
1 Geltungsbereich
1.1 Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen
von ANGELUS design zu Grunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme
der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die ANGELUS design
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind als unverbindlich anzusehen.
2 Vertragsabschluss
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot genannten Produkte, Werk- und
Dienstleistungen zu den dort aufgeführten Leistungsmerkmalen.
2.2 Alle Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen, Druckfehler
und Irrtümer vorbehalten. Die Angaben über den Kaufpreis und über die Produkteigenschaften dienen der Information. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und ANGELUS design kommt erst durch seine Bestellung (Telefon, E-Mail, Fax oder Brief) und dessen Annahme durch ANGELUS design zu Stande. ANGELUS design nimmt den Auftrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail, Fax, per Brief oder konkludent durch Lieferung der bestellten Ware. Aufträge sind auch dann im Rahmen dieser Verkaufsbedingungen bindend, wenn sie von ANGELUS design nicht bestätigt worden sind.
2.3 Innerhalb des von Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat ANGELUS design
Gestaltungsfreiheit. ANGELUS design wird die Weisungen, die der Auftraggeber erteilt, im
Rahmen seiner gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ANGELUS design rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der ANGELUS design zur Verfügung gestellten Unterlagen berechtigt ist, und stellt ANGELUS design insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.
2.5 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3 Urheberrecht und Nutzungsrecht
3.1 ANGELUS design hat das alleinige Nutzungsrecht an seinen Entwürfen, Modellen, Fotografien und sonstigen hergestellten Werken auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform.
3.2 Entwürfe, Muster, Modelle und dergleichen dürfen vom Kunden weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. 4 Geheimhaltungspflicht
4.1 ANGELUS design ist zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit ANGELUS design dritte Personen zur Erfüllung ihres Auftrages heranzieht, verpflichtet ANGELUS design diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
5 Preise, Vergütung
5.1 Preisangabe ist Brutto in Euro (€) inklusive Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe, und
zuzüglich Verpackungs-,Versicherungs- und Portokosten.
5.2 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
5.3 Die Schaffung von Entwürfen, Fotografien, sonstigen Werken und Leistungen ist
Vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die ANGELUS design zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
5.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ANGELUS design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ANGELUS design Schadenersatzansprüche geltend machen.
5.5 ANGELUS design hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem
Auftraggeber vorher abzustimmen.
5.6 Die Vergütung ist bei Auslieferung der Arbeiten und nach Rechnungsstellung fällig. Bei
Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und
entsprechender Rechnungsstellung fällig. ANGELUS design ist berechtigt, Abschlagzahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.
5.7 Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlungsfrist von 14 Tagen beginnt ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug behält sich ANGELUS design vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.
6 Fremdleistungen
6.1 ANGELUS design ist berechtigt, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
6.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Rahmen und für Rechnung von
ANGELUS design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, ANGELUS design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
7 Lieferzeiten, Lieferverzug
7.1 Liefertermine bzw. Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von ANGELUS design ausdrücklich bestätigt werden. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht erheblich, so ist ANGELUS design unter vorheriger Abmahnung zur Kündigung und Abrechnung des Auftrages berechtigt. Sind keine Liefertermine oder Fertigstellungstermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Liefer- oder Fertigstellungszeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung.
Sie endet mit dem Tag, an dem die fertiggestellten Arbeiten durch einen Mitarbeiter von ANGELUS design oder einem beauftragten Dritten an den Auftraggeber übergeben oder zur Abholung bereitgestellt wird. Für die Dauer von Prüfungen durch den Auftraggeber oder Dritte ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber, bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung. Für die Überschreitung der Lieferfrist ist ANGELUS design nicht verantwortlich, sofern diese durch Umstände, die ANGELUS design nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung, der Transport und die Veröffentlichung abhängig sind – verursacht durch Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise.
7.2 Bei Lieferungsverzug von ANGELUS design ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach
Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden
Rechtsmaßnahmen berechtigt. Der Ersatz von Verzugsschäden ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von entgangenem Gewinn, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch ANGELUS design.
8 Eigentum und Rückgabepflicht
8.1 An Entwürfen, Fotografien, Modellen und sonstigen Werken wird das Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Originale sind ANGELUS design spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
8.2 Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur
Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitgehenden Schadens bleibt unberührt.
8.3 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ANGELUS design. ANGELUS design ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.
8.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
9 Herausgabe von Daten
9.1 ANGELUS design ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten die zur Erstellung der Kaufsache von ANGELUS design angefertigt werden herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, das ANGELUS design ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
9.2 Hat ANGELUS design dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von ANGELUS design verändert werden.
9.3 Gefahr und Kosten des Transportes von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
9.4 ANGELUS design haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträger, Dateien und Daten, die beim Import auf das System des Auftraggebers entstehen.
10 Belegmuster, Namensnennung
10.1 ANGELUS design hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der Gegenstände, die mit Hilfe seiner Entwürfe hergestellt werden, sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars.
10.2 ANGELUS design hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die für von ANGELUS design gestaltete Produkte hergestellt werden. ANGELUS design ist berechtigt, diese Werbemittel für Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.
10.3 ANGELUS design hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt als Designer genannt zu werden. Die Urheberbezeichnung ist, wie von ANGELUS design angegeben, auf den nach seinen Entwürfen hergestellten Produkten anzubringen, wenn dies technisch möglich ist.
10.4 ANGELUS design ist generell berechtigt, Firmennamen seiner Kunden als Referenzen zu veröffentlichen. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht werden, muss dies ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden.
11 Haftung
11.1 ANGELUS design haftet nur für Schäden, die von ANGELUS design selbst oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Dies gilt auch für
Schäden, die aus einer positiven Vertragverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
11.2 ANGELUS design haftet nicht für Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche
Verwertbarkeit der hergestellten Werke, sowie dafür, dass die Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen.
11.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von ANGELUS design geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Produktion zu überprüfen. ANGELUS design haftet für Schäden, die durch sein Design oder die von ihm vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.4 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und
Rechnung des Auftraggebers.
11.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind unverzüglich nach Lieferung/
Fertigstellung schriftlich bei ANGELUS design geltend zu machen. Danach gilt das Produkt/ Werk oder Leistung als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Auftraggebern und
Vertragspartnern ist deutsches Recht anwendbar (in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IPR).
11.6 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren nach einem Jahr.
11.7 Schäden bei der Ware, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Kunden hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen ANGELUS design.
11.8 Eine Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen bei Abweichungen von Muster, Farbtönen, Beschaffenheit sowie Änderungen in der Ausführung.
12 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Anwendbares Recht
12.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Sitz von ANGELUS design als Gerichtsstand vereinbart.
12.2 Auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern und Vertragspartnern ist deutsches Recht anwendbar (in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IPR).
13 Schlußbestimmungen
13.1 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
ANGELUS design- Suncica Rodermund (Dipl. Designerin)
Produktentwicklung und Werbung, Kunstgewerbe
Beckhausstr. 208, 33611 Bielefeld (Schildesche), Deutschland
Telefon: +49(0) 521-2601575 Fax: 0521-2526665
E-Mail:info@angelusdesign.de Internet: www.angelus-design.de
Stand: 09 April 2022
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